Über uns

 

Im Netzwerk engagieren sich über 20 Mitglieder und Ehrenmitglieder. Neben den klassischen Anbietern der Altenhilfe wie Pflegeheime oder Pflegedienste sind dieses Betroffenenvertretungen (Seniorenvertretung, Behindertenbeirat), Beratungsstellen, Vertretern des Gesundheitswesens, soziale Träger, Bezirksamt, Wohnungs- und Handwerksunternehmen, Schulen sowie Dienstleister. Das Netzwerk finanziert sich über Mitgliedsbeiträge.

Gesellschaftlich relevante Themen, bürgerschaftliches Engagement und Nachbarschaftshilfe werden als unabdingbare Voraussetzungen für ein Miteinander gesehen und im Sinne integrativer Sozialraumorientierung aktiv gefördert. Mit der Stärkung eines funktionierenden Gemeinwesens trägt das Netzwerk auch zur Förderung der Stadtteilökonomie bei.

Mit dem Netzwerk Märkisches Viertel wurde ein Geflecht verschiedenster Dienstleistungsanbieter zusammengeführt, das aufgrund des breit breitgefächerten Angebots in der Lage ist, der demographischen Entwicklung adäquat Rechnung zu tragen.

Gemeinsam verbindet uns das Ziel, die Lebenssituation älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen zu verbessern und das selbstständige Leben und Wohnen zu erhalten und zu fördern.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium, in dem die Netzwerkpartner mit einer Stimme pro Träger und Einrichtung vertreten sind. Die Satzung regelt, die Mitgliederversammlung zweimal jährlich einzuberufen, um den Austausch zu gewährleisten und um inhaltliche Vorhaben und Vorlagen von Arbeits- und Projektgruppen zu beschließen.

Vorstand und Beisitzer

Der Vorstand besteht aus Vorstandsmitgliedern und Beisitzern, die eigenverantwortlich und selbstständig im Auftrag der Mitgliederversammlung arbeiten. Er wirkt unterstützend bei den Vernetzungsprozessen und übernimmt die Repräsentationsfunktion für das Netzwerk Märkisches Viertel e.V.

Die in der Mitgliederversammlung abgestimmten Beschlüsse werden durch den Vorstand vertreten und umgesetzt.
Die Steuerung der Arbeitsgruppen liegt im Aufgabenbereich der Vorstandsmitglieder.
Die Erarbeitung von Konzepten und Vorlagen für die Mitgliederversammlung ist ein weiteres Arbeitsgebiet des Gremiums.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Planung und Durchführung von Arbeitsaufgaben, sowie deren Kontrolle.

Vorstandsvorsitzender: Guido Götting

Stellevertretende Vorstandsvorsitzende: Uta Reiberg

Schatzmeisterin: Helene Böhm

Schriftführer: Dr. Jan Basche

Beisitzer*in: Ulla Illies, Bernd Gellert

Arbeits- und Projektgruppen

Die Arbeits- und Projektgruppen dienen der Operationalisierung von Zielen des Netzwerks Märkisches Viertel e.V., um Standards und Konzepte im Sinne des Verbundes zu realisieren. Aus dem Kreis der Mitglieder im Netzwerk wird eine Person benannt, die als Ansprechpartner/in, für die Moderation und den Transfer der Arbeitsergebnisse verantwortlich ist. Die Gruppen arbeiten aufgabenbezogen und können zeitlich befristet sein.

§ 1 Name, Sitz

Der Verein trägt den Namen „Netzwerk Märkisches Viertel e. V.“ und hat seinen Sitz in Berlin.

Er ist im Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Hilfen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen sowie die Unterstützung für deren Lebensinteressen. Durch den Verein soll der Kontakt zwischen den Generationen verbessert und Werte, wie Selbstbestimmung, Hilfsbereitschaft, Achtung und Verständnis füreinander ausgebaut und gepflegt werden.

Zu diesem Zwecke sollen ergänzend zu und in Abstimmung mit den jeweils bestehenden sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen der Kommune, Kirchen, Verbände und Gruppen im Dienst der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger:

1. Mit der Möglichkeit des Netzwerks Unterstützungen für ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben gegeben werden.

2. Hilfestellungen in allen Fragen der Inanspruchnahme alters- und behindertengerechter Dienste erfolgen.

3. Notwendige lokale Angebote initiiert, und unterstützt.

4. Eine Plattform für gemeinsames Handeln und für den Erfahrungsaustausch schaffen und die Bildung von themenorientierten Aktionsbündnissen ermöglicht werden.

5. Die örtliche Zusammenarbeit zwischen und mit Organisationen, Institutionen und Initiativen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen sollen gefördert werden.

(2) Der Verein Netzwerk Märkisches Viertel verfolgt ausschließlichen und unmittelbar gemeinnützigen Zweck im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung

(3) Der Verein Netzwerk wird vor allem im Bezirk Reinickendorf insbesondere im Stadtteil Märkisches Viertel aktiv.

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

(2) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

(3) Der Verein gewinnt seine Mittel unter anderem durch Beiträge, Spenden, Sammlungen und Stiftungen. Er arbeitet auch mit Leistungen aus dem öffentlichen Bereich.

(4) Die Art der Anlage von Geldern, ihre Verwaltung und die Ausgaben müssen durch die Bestimmungen der Satzung gedeckt sein.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann nur eine in der Region tätige oder ansässige natürliche oder juristische Person werden, die ihren Arbeitsschwerpunkt im Märkischen Viertel hat. Über Aufnahmen entscheidet der Vorstand. Mitglied kann auch sein, wer bisher dem Netzwerk Märkisches Viertel angehörte.

(2) Aufnahmeanträge sind schriftlich zu stellen. Der Vorstand beschließt über eine Aufnahme oder Ablehnung. Gegen die Nichtaufnahme finden sinngemäß die Vorschriften über das Ausschlussverfahren nach Abs. 6 Anwendungen.

(3) Die Mitgliederversammlung beschließt über eine Ehrenmitgliedschaft. Diese ist beitragsfrei.

(4) Die Mitgliedschaft endet durch

a) Austritt

b) Erlöschen der juristischen Person

c) Ausschluss

d) Tod

(5) Das Mitglied kann schriftlich gegenüber dem Vorstand, unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres, seinen Austritt, erklären.

(6) Ein Mitglied oder Bewerber kann auch durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen oder abgelehnt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Mitglied oder Bewerber das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder geschädigt hat. Ein Grund liegt auch vor, wenn ein Mitglied seinen Pflichten nicht nachkommt, u.a. bei nicht fristgerechter Zahlung des Mitgliedsbeitrages. .Der Ausschluss oder der abgelehnte Bewerber kann innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch erheben. In diesem Falle beschließt die nächste ordentliche Mitgliederversammlung über die Wirksamkeit des Ausschlusses oder der Ablehnung.

(7) Ein ausscheidendes Mitglied hat keinen Anspruch, auch nicht anteilig, auf das Vereinsvermögen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Alle Mitglieder sind mit einer Stimme stimmberechtigt.

(2) Wählbar sind alle natürlichen Mitglieder oder ein Vertreter der juristischen Personen.

(3) Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Eine Reduzierung oder Ratenzahlung des Beitrages kann aus Antrag des Mitgliedes zugelassen werden. Mitglieder, die von der Zahlung befreit werden, sollten eine der Beitragshöhe angemessene Ersatzleistung für den Verein erbringen. Der Vorstand leitet den Antrag mit einer Empfehlung zur Beschlussfassung über die Befreiung vom Mitgliedsbeitrag an die Mitgliederversammlung.

(4) Der Mitgliedsbeitrag ist regelmäßig bis zum 31. Januar für das laufende Jahr zu bezahlen.

§ 6 Weitere Rechte

Die Mitglieder sind berechtigt, das Logo des Vereins zu nutzen.

§ 7 Weitere Pflichten

Die Mitglieder sind verpflichtet,

a) zur gegenseitigen Zusammenarbeit, die auf einem engen, regelmäßigen und konstruktiven Umgang und Informationsaustausch miteinander abzielt

b) aktiv an der inhaltlichen Gestaltung und Umsetzung der Ziele des Vereins durch Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und den Projektgruppen (mindestens einer) und Fachtagungen mitzuarbeiten und benennen einen Netzwerkbeauftragten

c) personelle, finanzielle und sachliche Ressourcen einzubringen, um die Ziele und Aufgaben im Sinne des Vereins umzusetzen und weiterzuentwickeln

d) die Arbeitsaufträge der Mitgliederversammlung zu unterstützen und die von ihnen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Zeit freizustellen

e) bereitgestellte Ressourcen der Mitglieder ergebnisorientiert und sorgsam einzusetzen.

f) die Ziele des Vereins öffentlich zu vertreten und zu unterstützen und das Logo des Vereins in den Räumen sichtbar anzubringen

g) die Zusammenarbeit bei der Vermittlung von sozialen und gewerblichen Dienstleistungen zu verbessern

h) in Konfliktfällen den Vorstand als Vermittlungsinstanz heranzuziehen, um einen wertschätzenden und konstruktiven Umgang miteinander zu gewährleisten

i) den Transfer der Ergebnisse der Mitgliederversammlung in die eigenen Unternehmen, Träger, Institutionen und Organisationen sicher zu stellen und intern Einfluss auf die Umsetzung gemeinsamer Ziele zu nehmen

j) für die Außendarstellung des Netzwerks auf der gemeinsamen Internetplattform, das eigene Leistungsangebot darzustellen und regelmäßig zu aktualisieren.

§ 8 Organe

Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

c) der Beirat

§ 9 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Kalenderhalbjahr statt. Sie wird vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung, mit einer Frist von mindestens drei Wochen (Tag der Absendung) per E-Mail oder schriftlich, wenn keine E-Mailanschrift bekannt ist, einberufen und vom Vorsitzenden geleitet.

(2) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

a) Wahl des Vorstandes

b) Wahl von zwei Kassenprüfern, die nicht dem Vorstand angehören

c) Wahl von Beisitzern, deren Zahl vor der Wahl festgelegt wird

d) Entgegennahme und Erörterung des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes, des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts der Rechnungsprüfer

e) Entlastung von Vorstand und Rechnungsprüfern

f) Berufung von Ehrenmitgliedern

g) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

h) Befreiung oder Teilbefreiung vom Mitgliedsbeitrag

i) Beschlussfassung über die Satzung und deren Änderungen

j) Auflösung des Vereins, Ernennung der Liquidatoren

k) Nichtaufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern, soweit diese Einspruch gegen die Entscheidungen eingelegt haben

l) Anträge

(3) Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand zwei Wochen vor dem Termin schriftlich vorliegen. Spätere Anträge können bei Beginn der Mitgliederversammlung in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmt.

(4) Die ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ist die erforderliche Anzahl nicht erreicht, kann eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden. Sie ist ohne die vorgeschriebene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

(5) Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Beabsichtige Satzungsänderungen sind den Mitgliedern mit der Einladung im Wortlaut mitzuteilen. Für den Fall der Liquidation sind zwei Mitglieder durch die Mitgliederversammlung zu ernennen.

(6) Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer erfolgt geheim, wenn dies von einem Mitglied beantragt wird, sonst durch offene Abstimmung.

(7) Über die Mitgliederversammlung ist eine Ergebnisniederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder oder zweier Vorstandsmitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Es gelten die Formvorschriften des § 9.

§ 11 Vorstand

(1) Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für die Dauer von zwei Jahren den Vorstand. Der Vorstand verbleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer als geschäftsführendem Vorstand. Der Vorstand kann durch die Wahl von Beisitzern erweitert werden. Der Verein wird jeweils gemeinsam von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes vertreten. Für laufende Geschäfte werden dem Vorstand Handlungsbefugnisse festgelegt.

(2) Der gesamte Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von dem Vorsitzenden oder amtierenden Vertreter schriftlich (auch elektronische Medien) einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

(3) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung im Rahmen der Bestimmungen der Satzung.

(4) Der Vorstand ist ermächtigt, Arbeits- und Projektgruppen zur Unterstützung der Vereinsarbeit einzusetzen. Er nimmt Berichte der Arbeits- und Projektgruppen entgegen.

§ 12 Beirat

Der Beirat wird aus an der Arbeit des Vereins Interessierten gebildet. Sie haben die Aufgabe den Vorstand durch Anregungen aus ihren Arbeitsbereichen zu beraten und Hinweise zu geben.

Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung bestimmt. Der Vorstand kann Mitglieder vorläufig bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung berufen.

§ 13 Finanzen

(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(2) Der Vorstand erstellt für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan (Kosten– und Finanzierungsplan) mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Dieser wird in der Mitgliederversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

(3) Der Jahresabschluss wird im ersten Kalenderhalbjahr des Folgejahres vorgelegt.

§ 14 Schatzmeister

Der Schatzmeister führt und verwahrt die Vereinskasse und nimmt alle Zahlungen gegen Quittung in Empfang. Er hat dem Vorstand mindestens vierteljährlich eine Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten des Vereins vorzulegen.

§ 15 Kassenprüfer

Die Kassenprüfer haben die Aufgabe im ersten Kalendervierteljahr die Rechnungsbelege, deren ordnungsgemäße Buchung und zweckentsprechende Mittelverwendung zu überprüfen. Sie haben den Kassenbestand festzustellen. Sie haben darüber hinaus das Recht die Prüfungen jederzeit von sich aus oder auf Wunsch des Vorstandes vorzunehmen. Sie prüfen auch den Jahresabschluss.

§ 16 Beschlüsse

Die von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Verfasser der Niederschrift und einem weiteren Mitglied des Organs zu unterzeichnen.

§ 17 Auflösung des Vereins und Anfall des Vermögens

(1) Die Auflösung des Vereins wird in einer Mitgliederversammlung nach dem in §9 (5) dieser Satzung festgelegten Verfahren beschlossen.

(2) Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende allein vertretungsberechtigte Liquidatoren.

(3) Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Kuratorium Deutsche Altenhilfe – Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V., das es ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

Berlin, den 07.07.2020

Die Satzung als PDF zum Download

Kooperation und Partnerschaft

Die Mitglieder des „Netzwerk Märkisches Viertel e.V.“ definieren ihre aktive Mitarbeit mit dem Ziel, die sozialen Strukturen im Stadtteil Märkisches Viertel gemeinsam

  • zu stärken
  • zu entwickeln
  • fehlende Bedarfe aufzunehmen und auszugleichen

Dabei berücksichtigen wir insbesondere die Bedürfnisse und Erfordernisse von älteren Bewohnerinnen und Bewohnern und haben zum Ziel, dieser Personengruppe einen möglichst langen Verbleib im eigenen Wohnumfeld zu ermöglichen.

Wir stellen bei der Mitarbeit im Netzwerk eigene wirtschaftliche Interessen nicht in den Vordergrund, sondern engagieren uns gemeinsam zum Wohle der Menschen im Versorgungsgebiet. Wir gehen aktiv auf mögliche Partner aus Politik und Wirtschaft, den öffentlichen und freien Trägern sowie Interessenverbänden zu, um die Wirksamkeit unserer Angebote zu optimieren.

Wir nehmen Stellung zu relevanten gesellschaftlichen und sozial- und gesundheitspolitischen Themen.

 

Barrierearme Kommunikation

Um die Struktur des Netzwerkes und die Angebotspalette so verständlich wie möglich zu kommunizieren, präsentieren sich das Netzwerk und die einzelnen Mitglieder den Bewohnerinnen und Bewohnern so verständlich wie möglich unter Nutzung verschiedener Medien.

 

Nachfragegerechte Angebote

Eine wechselseitige partnerschaftliche Kommunikation ist Voraussetzung dafür, die Wünsche und Bedarfslagen einzelner Nutzerinnen und Nutzer bzw. Nutzergruppen des Netzwerkes zu erkennen, aufzunehmen und in die (Weiter-) Entwicklung der Angebote einfließen zu lassen.

 

Engagement und Verantwortung

Bürgerschaftliches Engagement und Nachbarschaftshilfe verstehen wir als unabdingbare Voraussetzung eines sozialen Miteinanders. Sie sind Impuls und Beitrag, die Lebensqualität im MV zu optimieren. Daher fördern und unterstützen wir Selbsthilfe, ehrenamtliches Engagement und nachbarschaftliche Aktivitäten. Insbesondere sollen die Bewohnerinnen und Bewohner des Märkischen Viertels ermutigt werden, sich an den Aktivitäten und Entscheidungsprozessen des Netzwerkes zu beteiligen.

 

Interkulturelle Öffnung

Die kulturelle, soziale und sprachliche Vielfalt im Stadtteil MV sehen wir als große Bereicherung. Wir sind offen für Anliegen und Wünsche unterschiedlicher Bewohnergruppen und entwickeln Nachfrage orientierte Angebote.

 

Qualifizierung und Qualität

Aufgrund unserer Fokussierung auf ältere Menschen stellen wir uns insbesondere ihren Fragen und Problemen. Wir legen besonderen Wert auf die Optimierung der Versorgungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen und die Stärkung der Angehörigenkompetenz.

Eine kontinuierliche gegenseitige Qualifizierung ist wesentlicher Teil unseres Selbstverständnisses. Wir nutzen die individuellen Ressourcen der Mitglieder, um die Qualität der Angebote zu steigern und neue Angebote zu initiieren und weiter zu entwickeln. Dabei greifen wir auf die Kompetenzen und Qualitätsrichtlinien der einzelnen Mitglieder zurück.